Krankenversicherung für die Weltreise

Informationen zur Krankenversicherung, die man für eine Weltreise benötigt. Welcher Schutz ist sinnvoll, was kostet er und wer bietet ihn?

Für so ein Abenteuer sollte man in jedem Fall eine Reisekrankenversicherung abschließen. Vorweg sei gesagt: der ADAC bietet für 16,40 EUR im Jahr einen Basis-Auslandsreiseschutz und der DJH für 58,80 EUR ein Rund-um Premiumschutz Paket. Allerdings sind beide Angebote beschränkt auf Reisen, die nicht länger dauern als 63 Tage / 42 Tage. Wer als Weltenbummler Versicherungsschutz über diesen Zeitraum hinaus in Anspruch nehmen möchte, muss gezielt nach Auslandsreiseschutz für Langzeitreisen Ausschau halten! Auf dieser Seite werden genau diese Angebote mit Langzeitschutz vorgestellt.

Das Angebot des ADAC

Wer kann den Versicherungsschutz erwerben?

Grundsätzlich kann man den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit auch ohne Mitgliedschaft abschließen. Einzige Bedingung: man muss jünger als 76 Jahre sein. ADAC Mitglieder erhalten günstigere Konditionen.

Tarife im Überblick

TarifeUnter 27 JahrenUnter 66 JahrenAb 66 JahrenAb 76 Jahren
Beitragab 41,90 €ab 57,50 €ab 149,40 €ab 420,50 €
Versicherungsdauer2-24 Monate2-24 Monate2-12 Monate2-6 Monate

Beispielrechnung EINSCHLIESSLICH USA und Kanada:

unter 27 Jahre / 12 Monate = 456,30 €

Das Angebot bei Hanse-Merkur

Die HanseMerkur Versicherung bietet speziellen Langzeitreiseschutz für Auslandsaufenthalten von 1 Jahr bis zu 5 Jahren .

Beispielrechnung OHNE USA und Kanada:

unter 27 Jahre / 12 Monate = 573,00 € („Basic“)
unter 27 Jahre / 12 Monate = 731,40 € („Profi“)

Beispielrechnung EINSCHLIESSLICH USA und Kanada:

unter 27 Jahre / 12 Monate = 1.393,80 € („Basic“)
unter 27 Jahre / 12 Monate = 1.693,80 € („Profi“)

Das Angebot bei Ergo

Die Vorteile des Reiseschutzes für Langzeitaufenthalte der ERGO Reiseversicherung

  • Für Langzeitreisende bis 55 Jahre, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht verlegen
  • Für Auslandsaufenthalte bis 24 Monate abschließbar – weltweit (Outgoing und Incoming)
  • Heimaturlaube bis zu 8 Wochen sind versichert
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
  • ERV travel & care App inklusive

Beispielrechnung OHNE USA und Kanada:

unter 27 Jahre / 12 Monate = 528,00 € („inkl. Komfortschutz“)

Beispielrechnung EINSCHLIESSLICH USA und Kanada:

unter 27 Jahre / 12 Monate = 708,00 € („inkl. Komfortschutz“)

Das Angebot von Young Travellers

Young Travellers Auslandskrankenversicherung bietet Versicherungsschutz weltweit bei Auslandsreisen bis 2 Jahre – ideal bei flexiblem Reiseverlauf und frei kombinierbar mit weiteren Reiseversicherungen. USA und Kanada sind immer mitversichert – entweder mit niedrigen Prämien bei weniger als 50 % oder mit Prämien bei bis zu 100 % Reiseanteil in USA und Kanada. Damit ist die Young Travellers Reisekrankenversicherung ideal für Reisende, die nur einen Teil ihrer Reise in USA oder Kanada verbringen.

Auslandskrankenversicherung Young Travellers
weltweit bis 24 Monate – ohne Selbstbeteiligung
Diese Prämien sind anwendbar, wenn Sie weniger als 50 % der Reisezeit in USA und Kanada verbringen.
Prämien für:0-25 Jahre26-35 Jahre36-45 Jahre46-55 Jahre
1 Monat19 €24 €32 €39 €
2 Monate40 €50 €66 €80 €
3 Monate63 €78 €102 €123 €
4 Monate88 €108 €140 €168 €
5 Monate115 €140 €180 €215 €
6 Monate144 €174 €222 €264 €
7 Monate175 €210 €266 €315 €
8 Monate208 €248 €312 €368 €
9 Monate243 €288 €360 €423 €
10 Monate280 €330 €410 €480 €
11 Monate319 €374 €462 €539 €
12 Monate360 €420 €516 €600 €
13 Monate403 €468 €572 €663 €
14 Monate448 €518 €630 €728 €
15 Monate495 €570 €690 €795 €
16 Monate544 €624 €752 €864 €
17 Monate595 €680 €816 €935 €
18 Monate648 €738 €882 €1.008 €
19 Monate703 €798 €950 €1.083 €
20 Monate760 €860 €1.020 €1.160 €
21 Monate819 €924 €1.092 €1.239 €
22 Monate880 €990 €1.166 €1.320 €
23 Monate943 €1.058 €1.242 €1.403 €
24 Monate1.008 €1.128 €1.320 €1.488 €

 

Weitere Infos

Einen guten Vergleich bietet zudem die StiftungWarentest in einem kostenpflichtigen Beitrag „Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich“.

Allgemeine Infos

Welche Risiken gibt es auf Reisen?

Die gleichen Krankheiten und Unfälle wie am Wohnort können auch auf Reisen eintreten. Gegenüber dem häuslichen Alltag kann das Krankheits-Risiko insbesondere im Ausland erhöht sein durch ungewohnte Ernährung, Klimaumstellung oder Zeitzonenwechsel (Jetlag). Mancherorts gibt es Hygiene- oder gar Seuchenprobleme. Ungewohnte sportliche Aktivitäten begünstigen Unfälle. Schließlich ist in vielen Ländern die medizinische Versorgung unzureichend, so daß ein Rücktransport nach Deutschland angezeigt ist. Die finanziellen Folgen von Dauerschäden nach Unfällen und Krankheiten entsprechen denen bei Eintritt des Schadens am Heimatort.

Wie kann man vorbeugen?

Reiseführer und Reiseveranstalter geben Tipps zur Verminderung des Risiko in dem jeweiligen Reiseland, etwa zu den empfohlenen sowie obligatorischen Impfungen oder der Trinkwasserqualität. Zur individuellen Vorbereitung kann ein Arztbesuch sinnvoll sein.

Was leistet der vorhandene Schutz auf Reisen?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

GKV-Versicherte sind nach EU-Recht innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes oder aufgrund bilateraler Sozialversicherungsabkommen in einigen anderen Ländern, zum Beispiel in der Schweiz, der Türkei und Tunesien geschützt. Rumänien, der einzige Partner in Osteuropa, hat das bestehende Abkommen zum 1. Januar 1996 gekündigt. Noch keine Nachfolgeregelung gibt es für die aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangenen Staaten. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist der Auslandsberechtigungsschein für das Reiseland, der bei der heimatlichen Krankenkasse erhältlich ist. Geleistet wird durch die jeweilige Sozialversicherung bzw. den staatlichen Gesundheitsdienst wie für die Bürger des Gastlandes. Dabei können höhere Selbstbeteiligungen anfallen als in Deutschland. Ein Rücktransport nach Deutschland ist niemals mitversichert. Nicht ersetzt werden private Liquidationen ausländischer Ärzte, die nicht bereit sind, über den Berechtigungsschein abzurechnen. Von derartigen Fällen wird immer wieder berichtet.tet.nt Für die in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen entstandenen eigenen Aufwendungen kann durch die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls keine Erstattung erfolgen. Ausnahmen gibt es nur, wenn wegen einer Vorerkrankung keine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden kann und vor Beginn der Reise die Leistungszusage von der Krankenkasse eingeholt wird.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die PKV gilt in ganz Europa ohne zeitliche Begrenzung und außerhalb des Kontinentes mindestens einen Monat. Diese bei den einzelnen Versicherern unterschiedliche Frist für Reisen außerhalb Europas kann bei Bedarf durch eine Einzelvereinbarung verlängert werden, manchmal wird hierfür ein Zuschlag verlangt.

Die Übernahme von Krankheitskosten erfolgt wie im Inland. Darunter fällt auch die Weiterbehandlung bereits vorhandener Leiden. Von den Rechnungen können jedoch eventuelle Übersetzungsaufwendungen abgezogen werden. Keine Leistung im Ausland gibt es aus Krankentagegeldversicherungen, es sei denn, der/die Versicherte erkrankt im Ausland und kann aus medizinischen Gründen die Rückkehr noch nicht antreten. Der Rücktransport aus dem Ausland ist je nach Tarif entweder automatisch mitversichert, gegen Zuschlag einschließbar oder über eine zusätzliche Reisepolice abzudecken.

Beihilfe (Beamte): Der Staat erstattet seinen Bediensteten im Rahmen der Beihilfe die im Ausland entstandenen Kosten bis zu der Höhe, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Mehraufwendungen aufgrund höheren Preisniveaus und für Rücktransporte werden nicht beglichen.

Private Restkostenversicherungen übernehmen die Auslandskosten zum versicherten Prozentsatz wie oben beschrieben. Einige leisten, üblicherweise über „Beihilfeergänzungstarife“, bis zu 100 Prozent, etwa für Rücktransporte.

Was leistet die Reise-Krankenversicherung?

Die Versicherung leistet weltweit bei unvorhergesehen eingetretenen Erkrankungen und Verletzungen sowie im Todesfall. Ausgenommen sind dementsprechend Behandlungen, mit denen bei normalem Reiseverlauf gerechnet werden muß. Wenn hierfür kein ausreichender Beistand bereits anderweitig besteht oder zu erlangen ist, muß von einer Auslandsreise dringend abgeraten werden.

Der Schutz umfaßt die ambulante und stationäre ärztliche Behandlung einschließlich Röntgendiagnostik, Arznei- und Verbandmittel sowie einfache Zahnversorgung inklusive Reparatur von Zahnersatz. Eingeschlossen ist im Todesfall die Überführung nach Deutschland oder wahlweise die Bestattung am Urlaubsort bis zur Höhe der Überführungskosten.

Kein Leistungsansprüche bestehen in Deutschland und in den Staaten, in denen die versicherte Person sich überwiegend aufhält oder ihren ständigen Wohnsitz hat. Ausgeschlossen sind durchweg die Behandlungsbedürftigkeit als Folge von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Kernenergie. Weitere Ausschlüsse sind psychische Störungen, Sucht, Kuren und Entbindung.

Der Schutz beginnt ab Grenzübertritt, aber frühestens mit Zahlung des Erstbeitrages. Die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung gilt üblicherweise als Zahlung, sofern das Konto die erforderliche Deckung aufweist. Der Versicherungsvertrag muß stets vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.

Für regelmäßige Urlaubsreisen ins Ausland gibt es Dauerpolicen. Größter Vorteil ist: man braucht nicht vor jeder Tour an die Versicherung denken, weil sie automatisch Jahr für Jahr verlängert wird. Die Mindestlaufzeit beträgt üblicherweise ein Jahr und die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Einige Gesellschaften bieten günstige Familienpauschaltarife an.

Ein Einzelvertrag wird für eine bestimmte Reise abgeschlossen und endet mit der Rückkehr automatisch. Damit kommt diese Versicherungsform für den gelegentlichen Auslandsreisenden in Frage.

Beide Varianten gibt es auch im Paket mit anderen Reiseversicherungen.

Welche Reise-Krankenversicherungen werden angeboten?

Die rund 40 Reisekrankenversicherer offerieren ihre Dienste über den eigenen Außendienst, per Direktvertrieb und auch über Partnerfirmen. Das sind die Konzern-Mütter-Töchter-Schwestern, Versicherer ohne eigenes Angebot, Versicherungsmakler und Reisebüros.

Bei der Auswahl eines geeigneten Angebotes kommt es auf die persönlichen Gegebenheiten an. In der folgenden Tabelle werden Fragen beantwortet, die der groben Orientierung dienen:

  • Werden Senioren ohne Alterslimit oder Leistungseinschränkungen versichert?
  • Gilt die Versicherung auch für Dienst-, Berufs- oder Studienreisen?
  • Ist die Teilnahme an organisierten Sportwettkämpfen und das entsprechendeTraining abgedeckt?
  • Haben in Deutschland lebende Ausländer auch bei Reisen in das Heimatland Versicherungsschutz?
  • Wird auch für Komplikationen während einer Schwangerschaft uneingeschränkt geleistet?
  • Gibt es Service- oder Versicherungsleistungen über das selbstverständliche Niveau hinaus?
  • Bietet die Gesellschaft auch Tarife für Langzeitreisen mit über einem Jahr Dauer an?

Stand: 04/2023

1 Gedanke zu „Krankenversicherung für die Weltreise“

  1. Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich habe mich entschieden, nächstes Jahr ein digitaler Nomade zu werden. Krankenversicherung ist bis heute noch ein großes Thema. Gut zu wissen, dass im Todesfall die Überführung nach Deutschland oder wahlweise die Bestattung am Urlaubsort übernommen wird. Aber wird auch die Krankenbeförderung bei der ambulanten Behandlung übernommen werden?

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